Softwareentwicklung aus Thüringen
Software, die zu Ihren Abläufen passt. Nicht umgekehrt.
Ich entwickle Anwendungen für Betriebe und Einrichtungen, die zwischen Zettelwirtschaft und überdimensionierten Konzernlösungen feststecken. Zwei fertige Produkte für Arbeitszeiterfassung und Auftragsabwicklung – und die Bereitschaft, sie an Ihre Wirklichkeit anzupassen statt Ihnen eine fremde aufzuzwingen.
Drei Welten, eine Person
Gelernter Fachinformatiker und elf Jahre IT-Leitung im Mittelstand – dazu Studium der Sozialen Arbeit sowie Sozialpädagogik und ein Studium im Master in Public Management and Governance. Ich kenne diese drei Seiten detailliert: Menschen, Technik und Verwaltung.
Kein Abo-Zwang
Sie erwerben eine Lizenz und betreiben die Software auf Ihrem eigenen Webspace. Ihre Daten bleiben dort, wo Sie sie haben wollen.
Anpassung ist der Normalfall
Eigene Formulare, zusätzliche Felder, andere Auswertungen: Individuelle Erweiterungen sind ausdrücklich vorgesehen und kein Sonderprojekt mit Sonderpreis.
Warum es diese Software gibt
Die meisten Betriebe stehen vor derselben Wahl: entweder Excel-Tabellen und Papierordner, die bei der nächsten Prüfung zum Problem werden – oder ein Konzernsystem, das mehr kostet als es einbringt und dessen Einführung ein halbes Jahr bindet. Beides passt nicht für einen Betrieb mit fünf, zwanzig oder fünfzig Beschäftigten. Ergochronia und Ergotaxia sind entstanden, weil ein Fernwärme-Isolierungsbetrieb genau dieses Problem hatte. Sie laufen dort seit Jahren im Alltag, nicht nur in der Demo.
Für wen ich arbeite
Handwerk und Bau, technischer Service und Wartung, Pflege- und Betreuungsdienste, Hausverwaltungen, Vereine mit Angestellten, kommunale Bauhöfe und Eigenbetriebe. Was diese Gruppen verbindet: Sie müssen dieselben Nachweise führen wie ein Konzern, haben aber keine eigene IT-Abteilung dafür. Genau da setze ich an.
Die Anforderungen steigen – der Aufwand muss es nicht
Arbeitszeit lückenlos erfassen, E-Rechnungen empfangen und bald versenden, Belege acht Jahre unveränderbar aufbewahren: Diese Pflichten treffen den Fünf-Personen-Betrieb genauso wie den Mittelständler. Der Unterschied liegt darin, wie viel Aufwand ihre Erfüllung verursacht.
Stand: August 2026. Diese Einordnung ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung – zur konkreten Umsetzung in Ihrem Betrieb sprechen Sie bitte mit Ihrer Steuerkanzlei oder Ihrer Rechtsanwältin.
Selbst ausprobieren statt nur lesen
Drei Demo-Installationen mit unterschiedlichen Modulkombinationen stehen bereit.